Voraussetzungen
Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn betreffende Farben und Lacke sowie Produkte zur Fahrzeugreparatur-lackierung zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- zur Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen
- zur Restaurierung und Unterhaltung von Oldtimer Fahrzeugen, die als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sind.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zu den erforderlichen Restaurierungs- und Unterhaltungsarbeiten
- Angaben zum gebrauchsfertigen Produkt, welches für diese Zwecke gekauft oder verkauft werden soll sowie Angabe der Produktkategorie
- Sicherheitsdatenblatt zum Produkt
- Angabe der Menge des Produktes, die für die Restaurierungs- beziehungsweise Unterhaltungsarbeiten erforderlichen ist
- Nachweis, dass für die Zwecke kein lösemittelarmes Produkt geeignet ist
- Nachweis, dass das Gebäude beziehungsweise das Oldtimer-Fahrzeug als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft ist
Zu Beachten
Das Gebäude beziehungsweise das Oldtimer-Fahrzeug, für das die Farben oder Lacke bestimmt sind, müssen als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sein.
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden.