Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
- Sie können die von der Anerkennungsstelle als fehlend festgestellten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der betrieblichen Praxis noch nicht nachweisen. Sie möchten Ihre Beschäftigung in dem nichtreglementierten Beruf deshalb fortsetzen, um die Voraussetzungen für die vollständige Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation zu schaffen.
- Die Höchstgeltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren wurde noch nicht ausgeschöpft.
- Ihr Arbeitgeber hat arbeitsvertraglich zugesichert, dass er Ihnen die berufliche Anerkennung weiterhin ermöglicht.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die weitere Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie besitzen deutsche Sprachkenntnisse, die Ihrer Tätigkeit entsprechen; in der Regel mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat sofern erforderlich - der Fortsetzung Ihrer Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Benötigte Unterlagen
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung. Das umfasst:
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel: Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Arbeitsvertrag und das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (siehe Formulare)
- Darstellung, wie die noch fehlenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden sollen (zum Beispiel: Weiterbildungsplan)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel: aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel: Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Gegebenenfalls müssen Sie der Ausländerbehörde nochmals den Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse oder den Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle vorlegen.
Zu Beachten
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Leitfaden des IQ Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und Handout für Fachkräfte
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Fristen
Antragsfrist:
ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer:
maximal 2 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der erstmaligen Erteilung in der Regel auf zwei Jahre befristet (Höchstgeltungsdauer). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.