Beschreibung der Leistung
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein und haben Investitionen für:
- die Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen oder
- die Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Einrichtungen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Abgabefreiheit für Niederschlagswasser dienen oder
- den Anschluss einer Abwasserbehandlungsanlage an eine andere oder
- den Anschluss von Kleineinleitern an eine Abwasserbehandlungsanlage
getätigt?
Dann können Sie diese mit der von Ihnen zu entrichtenden beziehungsweise bereits entrichteten Abwasserabgabe verrechnen lassen. Dies führt zu einer Verringerung des von Ihnen zu zahlenden Abgabebetrags beziehungsweise zur Erstattung eines bereits von Ihnen gezahlten Abgabebetrags.
Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt taggenau. Die Verrechnung der getätigten Aufwendungen müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.