Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.

Beschreibung der Leistung

Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmer.
  • Ihr Gewerbe liegt auf dem Gebiet Hamburgs.
  • Sie wollen tierische Nebenprodukte transportieren.
  • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug Gewerberegister

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie als Unternehmer stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Angaben. Die sind zum Beispiel:
    • Name
    • Anschrift
    • Angaben, welche Art von tierischen Nebenprodukten befördert werden sollen
  • Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen.
  • Ihr Unternehmen erhält eine Registrierung inklusive einer Registriernummer.

Dauer

Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Gebühren

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. 

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Letzte Aktualisierung: 19.08.2026