Beschreibung der Leistung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Registrierung für Beförderung von tierischen NebenproduktenUnternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Keine
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Suchwörter: Tierkörperbeseitigung Tiernebenprodukte Transport Tierreste Transport
Letzte Aktualisierung: 19.08.2026