Beschreibung der Leistung
Als steuerpflichtige Person können Sie für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 zusätzlich zur Entfernungspauschale auch die Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Sie gilt für jeden zurückgelegten vollen Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Durch die Nutzung der Mobilitätsprämie verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.