Hamburg.deHamburg ServiceGewährung der Mobilitätsprämie beantragen

Gewährung der Mobilitätsprämie beantragen

  •  

Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie für die Jahre 2021 bis 2026 die Mobilitätsprämie beantragen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Als steuerpflichtige Person können Sie für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 zusätzlich zur Entfernungspauschale auch die Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Sie gilt für jeden zurückgelegten vollen Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Durch die Nutzung der Mobilitätsprämie verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig.

Sie lassen Ihre Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2026 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festsetzen.

Wenn Sie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben, können Sie die Mobilitätsprämie nur erhalten, wenn die insgesamt zu berücksichtigenden Werbungskosten in Verbindung mit Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser berechneten Grundlage.

Die Mobilitätsprämie wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10,00 Euro beträgt.

Benötigte Unterlagen

Amtlich vorgeschriebener Antragsvordruck

Zu Beachten

Keine

Fristen

Stellen Sie den Antrag auf die Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Mobilitätsprämie entsteht.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Gewährung der Mobilitätsprämie schriftlich oder elektronisch. Nutzen Sie dazu den amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids

Rechtsgrundlage

§§ 101 – 109 Einkommensteuergesetz (EstG)

EStG - Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Fahrkosten Steuer

Letzte Aktualisierung: 16.09.2024