Voraussetzungen
Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.
Benötigte Unterlagen
Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- Das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
- Namen und Anschriften der Miterben
- Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen
- Gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge
- Den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)
Im Übrigen muss alles das eingereicht werden, was die Unrichtigkeit des Erbscheins beweist.
Zu Beachten
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Keine