Beschreibung der Leistung
Sie können als Alleinerziehende die Steuerklasse II und damit die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind 4.008 EUR im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240,00 EUR je Kind und Jahr.