Harburg Einwohnerangelegenheiten

Kirchenaustritt Ersatzbescheinigung beantragen

Sie können eine Ersatzbescheinigung über Ihren Kirchenaustritt beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits aus der Kirche ausgetreten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten.


Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.



Wenn Sie nicht mehr wissen, wo und wann Ihr Austritt erfolgt ist, können Sie sich in Hamburg an folgende Institutionen wenden und Registernummer sowie Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts in Erfahrung bringen:

  • Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige: Meldewesen Kirchenkreis Hamburg-Ost , Tel.: +49 40 519000-240.
  • Für ehemalige katholische Kirchenangehörige: Katholisches Kirchenamt, Tel.: +49 40 24877-100.

Fristen

Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Über bereits länger zurückliegende Vorgänge kann gegebenenfalls keine Bescheinigung erteilt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Ersatzbescheinigung.

Dauer

10 Minuten

Gebühren

10,00 EUR

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Kassenautomat

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen

Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X

Adresse und Kontakt

Harburg Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in folgenden Standorten für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen:

  • Altona
  • Barmbek-Uhlenhorst
  • City
  • Harburg

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 19.12.2025 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 30.12.2025 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 02.01.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

An unseren Speed Capture Terminals können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Letzte Aktualisierung: 16.12.2025