Voraussetzungen
- Sie sind in der Lage, die Geeignetheit einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zur beurteilten.
- Sie nehmen die Prüfungen unparteiisch und unabhängig vor.
- Sie planen und strukturieren die Prüfungen so, dass die vorgegebenen fachlichen Mindestanforderungen abgedeckt werden.
- Sie legen Verfahrensvorschriften für die Berichterstattung fest und führen Aufzeichnungen über die Einzel- und Gesamtergebnisse der Prüfung.
- Sie tragen dafür Sorge, dass die beauftragten Prüfer und Prüferinnen mit den maßgeblichen Prüfmethoden und Prüfungsunterlagen vertraut sind und die entsprechende Kompetenz in dem zu prüfenden Bereich besitzen.
- Sie tragen dafür Sorge, dass die für die praktischen Prüfungen erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen.
Benötigte Unterlagen
Mit dem Antrag reichen Sie Informationen zu den von Ihnen beauftragten Prüferinnen und Prüfern, zum Ablauf der Prüfung und zum Inhalt der Bescheinigungen ein.
Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen von Ihnen an:
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- Prüfungsordnung,
- Verfahrensvorschriften für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der Geräte, die für Ausbildung vorgesehen sind,
- Muster einer Prüfungsklausur,
- Fragenkatalog für die theoretische Prüfung,
- Muster einer Sachkundebescheinigung,
- Beschreibung der praktischen Prüfung,
- Angaben zur räumlichen Ausstattung der Aus- und Fortbildungseinrichtung
Zu Beachten
Die Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nimmt Prüfungen ab und stellt Sachkundebescheinigungen aus, die für bestimmte Tätigkeiten (nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
- Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
- von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
Auch Zertifizierungsstellen können als Prüfungsstelle fungieren.
Fristen
Sie benötigen die Anerkennung als Prüf- und Bescheinigungsstelle, bevor Sie Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen.