Beschreibung der Leistung
Wenn Sie von Berufs wegen andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden. Zuvor müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren lassen.
Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.
Ändern Sie Ihre Geschäfts- beziehungsweise Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der zuständigen Stelle mitteilen.