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Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

Sie können sich als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer registrieren lassen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie von Berufs wegen andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden. Zuvor müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren lassen.

Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln.
Ändern Sie Ihre Geschäfts- beziehungsweise Wohnadresse oder möchten Sie die Eintragung im Betreuungsregister löschen, müssen Sie dies ebenfalls der zuständigen Stelle mitteilen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Sachkunde und können diese nachweisen.
  • Sofern Sie als selbständige Person tätig sind, verfügen Sie über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR.

Benötigte Unterlagen

Zur Registrierung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Antrag zur Betreuerregistrierung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
  • Berufshaftpflichtversicherungsschutz bei Selbstständigen
  • ggf. Bescheinigung von einem anerkannten Betreuungsverein über das bestehende Anstellungsverhältnis
  • Erklärung über anhängige Verfahren
  • Mitteilung über beabsichtigten Zeitumfang und Organisationsstruktur
  • Erklärung über ehemalige Registrierungsverfahren
  • Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde

Um Ihrer Mitteilungs- und Nachweispflicht nachzukommen benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • alle 6 Monate: Liste über aktuell geführte Betreuungen nach § 25 BtOG inklusive Amtsgericht und Aktenzeichen
  • unverzüglich: Änderungen, zum Beispiel Namensänderung, Wechsel des Geschäftssitzes, zeitlicher Umfang, Organisationsstruktur
  • alle 3 Jahre: Führungszeugnis, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, Erklärung, ob ein Insolvenz- / Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • nach Bekanntgabe: Ergebnis des Feststellungsverfahrens über die verbindliche Vergütungseinstufung
  • regelmäßig: Nachweise über Fortbildungen, die Sie als berufliche Betreuungsperson besucht haben

Fristen

Sie benötigen die Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin, bevor Sie vom Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellt werden können.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung als Beruflicher Betreuer oder Berufliche Betreuerin schriftlich oder online stellen. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte bei Ihnen an.
Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen ein persönliches Gespräch.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.

Dauer

Die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen erfolgt schnellstmöglich.

Gebühren

Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Folgende Registrierungen erfolgen immer gebührenfrei:

 

Registrierungen nach § 28 Absatz 2,

Registrierungen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 sowie

unbefristete Registrierungen für Antragsteller, die nach § 33 vorläufig registriert sind.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) - Registrierungsverfahren, Verordnungsermächtigung, Registrierungsgebühr

https://www.gesetze-im-internet.de/btog/__24.html



§§ 32, 34 BtOG - Registrierung bereits tätiger beruflicher Betreuer, vorläufiges Registrierungsverfahren

https://www.gesetze-im-internet.de/btog/BJNR091700021.html#BJNR091700021BJNG001000000

 

§ 13 Absatz 1 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

https://www.gesetze-im-internet.de/btregv/__13.html

 

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (HmbAGBtOG)

https://www.hamburg.de/contentblob/16431008/9521c92e526d3dea79b6607838fad159/data/gesetz-zur-umsetzung-der-reform-des-vormundschafts-und-betreuungsrechts.pdf

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Berufsbetreuer Rechtliche Betreuung

Letzte Aktualisierung: 23.03.2025