Voraussetzungen
- Sie verfügen über ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen.
- Sie verfügen über ein Sicherheits-Managementsystem.
- Sie verfügen über Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
- Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen entsprechen dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik.
- Sie verfügen über interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
Benötigte Unterlagen
- Sicherheitsbericht mit entsprechenden Angaben gemäß der Störfall-Verordnung in zweifacher Ausfertigung
- interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Zu Beachten
Legen Sie im Sicherheitsbericht dar, dass Sie über ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen und ein Sicherheits-Managementsystem verfügen.
Die Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssen im Sicherheitsbericht enthalten sein.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Stellen Sie ausreichende Informationen bereitgestellt, damit die zuständige Stelle über die Ansiedlung in der Nachbarschaft entscheiden kann.
Fristen
Sie legen den Sicherheitsbericht innerhalb einer angemessenen, von der zuständigen Stelle gesetzten Frist vor Inbetriebnahme der zuständigen Stelle vor.
Sie aktualisieren den Sicherheitsbericht
- mindestens alle 5 Jahre,
- bei einer störfallrelevanten Änderung,
- nach einem Störfallereignis (Anhang VI Teil 1 der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung) sowie
- immer, wenn neue Umstände dies erfordern, oder um den neuen sicherheitstechnischen Kenntnisstand sowie aktuelle Erkenntnisse zur Beurteilung der Gefahren zu berücksichtigen.
Aufgrund von störfallrelevanten Änderungen aktualisierte Teile eines Sicherheitsberichtes legen Sie der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor Durchführung der Änderung vor, ansonsten legen Sie aktualisierte Teile von Sicherheitsberichten unverzüglich vor.