Beschreibung der Leistung
Hilfe in sonstigen Lebenslagen kann Ihnen für folgendes gewährt werden:
- Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen
- Fahrkosten zur Ausübung des Besuchsrechts
- körperbezogene Pflege- und Betreuungsmaßnahmen für Personen unterhalb des Pflegegrades 2 und die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Darüber kann es Einzelfallentscheidungen geben, wenn die bedarfsauslösende Lebenslage weder in § 8 SGB XII noch in anderen Bereichen des Sozialrechts geregelt wird.