Beschreibung der Leistung
Sie können Hilfe zur Weiterführung des Haushalts vom Sozialhilfeträger erhalten, wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine nachrangige Hilfe. Sie wird nur gewährt, soweit nicht vorrangige Hilfen, wie z.B. die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII, Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder etwa Krankenkassenleistungen, Unfallversicherung oder ähnlichem in Betracht kommen.
Krankenkassen beispielsweise bezahlen unter Umständen eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt.
Erst wenn die Leistungen der Krankenkasse oder anderer Leistungsträger nicht weiterhelfen oder nicht erbracht werden, können die Leistungen der Sozialhilfe einsetzen.