Beschreibung der Leistung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, kann das Sozialamt die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung übernehmen. Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Heranziehung zu Zuzahlungen im Rahmen der Belastungsgrenze.
Wenn keine Anmeldung bei einer Krankenversicherung erfolgen kann, erbringt der Träger der Sozialhilfe die notwendigen Hilfen durch unmittelbare Leistungsgewährung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit.