Hamburg.deHamburg ServiceZertifizierung von Unternehmen nach §6...Behörde für Umwelt, Klima, Energie und...

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Zertifizierung von Unternehmen nach §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

  •  
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie eine Zertifizierung von der zuständigen Stelle.
  •  

Beschreibung der Leistung

Ihr Betrieb möchte ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat, das Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:

  • den Namen der Zertifizierungsstelle, den vollständigen Namen des Inhabers, die Ausstellungsnummer sowie gegebenenfalls das Ablaufdatum,
  • die Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Inhaber des Zertifikats befugt ist, unter Angabe der maximalen Füllmenge in kg und der betreffenden Einrichtungen,
  • das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellungsbefugten.

Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat ebenfalls bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie erhalten das Zertifikat für Ihr Unternehmen in Hamburg von der zuständigen Behörde, wenn

  • Ihr Unternehmen eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen beschäftigt, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind und
  • Ihr Unternehmen den Nachweis erbringt, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.

Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht,

  • dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Name und Sitz des Betriebes,
  • Bezeichnung des Standortes,
  • bescheinigte Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
  • Bezeichnung der zuständigen Behörde, Datum und Unterschrift

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, inklusive Angaben über das zur Verfügung stehende sachkundige Personal sowie die vorhandene gerätetechnische Ausrüstung
  • Sachkundebescheinigungen für alle Beschäftigten, welche die beantragten Tätigkeiten durchführen werden.

Zu Beachten

Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
Die zuständige Stelle für die Ausgabe von Sachkundebescheinigungen Ihres Personals in Hamburg ist die Handelskammer Hamburg.

Als eingetragener EMAS-Betrieb mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung können Sie die Zertifizierung ebenfalls beantragen.

Fristen

Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Betriebszertifizierung.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise das Zertifikat von der zuständige Stelle.

Dauer

keine

Gebühren

Die Kosten für die Zertifizierung richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html



Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517&qid=1693321038193



Art. 5, 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission

URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693321114877

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Sachkundeprüfung Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Zertifizierung von Betrieben Klimaschutzverordnung Zertifizierung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Betriebszertifizierung

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024