Beschreibung der Leistung
Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Ehegattin oder Lebenspartnerin einer deutschen Person eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.
Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin in Deutschland leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Ehegattin oder Lebenspartnerin einer deutschen Person eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Keine
6 - 8 Wochen
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 EUR
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Suchwörter: Familienzusammenführung Ehegattennachzug Einreise Aufenthaltstitel Einwanderung Aufenthaltsrecht Aufenthaltsort Ehefrau Ehemann § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Letzte Aktualisierung: 06.09.2024