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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen

Wenn Sie zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie als ausländischer Elternteil zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind ziehen wollen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Pass oder Passersatz.
  • Sofern für Ihre Einreise erforderlich: Sie haben ein Visum.
  • Ihr Kind ist minderjährig, ledig und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben das Sorgerecht für Ihr Kind und wollen dieses ausüben
    • Falls Sie nicht das Sorgerecht für Ihr Kind haben: Sie führen bereits eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind in Deutschland.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Nachweise über die Führung der familiären Lebensgemeinschaft
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden gegebenenfalls Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Wenn Ihr Antrag abgewiesen wird erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Dauer

etwa 6 - 8 Wochen.

Gebühren

100,00 EUR 



Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Einreise Eltern Aufenthaltstitel Familie Aufenthaltsrecht § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025