Beschreibung der Leistung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie als ausländischer Elternteil zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind ziehen wollen.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie als ausländischer Elternteil zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind ziehen wollen.
Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Es gibt keine Besonderheiten.
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
etwa 6 - 8 Wochen.
100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Widerspruch
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html
Suchwörter: Einreise Eltern Aufenthaltstitel Familie Aufenthaltsrecht § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Letzte Aktualisierung: 22.04.2025