Beschreibung der Leistung
In Verbindung mit der Aufnahme eines jungen Menschen im Rahmen der Vollzeitpflege erhalten Sie neben laufenden Pflegegeldleistungen auch anlassbezogenen Beihilfen und Zuschüsse für besondere Bedarfe des jungen Menschen in Ihrer Pflegefamilie. Dies betrifft unter anderem eine Erstausstattung des Zimmers (Mobiliar, Hausrat, Bekleidung, und weiteres), Kinderwagen, Autositz, Schulausflüge, kieferorthopädische Behandlungen sowie ergänzende Therapiebedarfe.
Auch einen Zuschuss von Um- oder Ausbauten des Wohnraums zur Realisierung zusätzlicher Aufnahmen von jungen Menschen oder zum Erhalt bestehender Pflegeverhältnisse sowie die Wohnraumbeschaffung (zum Beispiel bei einem Wechsel in größeren Wohnraum) kann für Sie gewährleistet werden.
Das monatliche Pflegegeld enthält neben dem Unterhalt des jungen Menschen und einer Pauschale für Ihr außerordentliches Engagement auch pauschalisierten Nebenleistungen. Mit diesen sollen Sie Rücklagen für persönliche Anlässe des jungen Menschen wie beispielsweise Einschulung, Schulabschluss, Start ins Berufsleben, Geschenke zu Weihnachten oder anderen religiösen oder weltanschaulichen Festtagen und die Beschaffung eines Fahrrades bilden. Auch Klassenfahrten und Kosten für den Einsatz von Babysittern für Ihre Entlastung sind in den pauschalisierten Nebenleistungen des Pflegegeldes inbegriffen.