Beschreibung der Leistung
Ihr Pflegeverhältnis im Rahmen der Vollzeitpflege endet nicht automatisch, wenn Sie 18 Jahre alt werden. Auch darüber hinaus können Sie als junger Volljähriger unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Unterstützung in Verbindung mit einer Vollzeitpflege und dem Verbleib in Ihrer Pflegefamilie beantragen.
Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Fortschritte in Ihrer Entwicklung verloren gehen. Wenn erforderlich, erhalten Sie entsprechend eine Unterstützung bei dem Übergang in eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise.