Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Vollzeitpflegeverhältnis im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige bei Ihren Pflegeeltern formal endet, können Sie eine Nachbetreuung in Anspruch nehmen.
Die Nachbetreuung soll Ihnen eine ausreichende Unterstützung bieten, um perspektivisch ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben zu führen. Dabei kann auch eine Rückkehr in Ihre Herkunftsfamilie oder eine Adoption begleitet werden.
Darüber hinaus kann die Nachbetreuung auch von Ihren bisherigen Pflegeeltern gewährleistet werden.
Die Nachbetreuung durch das für Sie zuständige Jugendamt erfolgt hierbei in einer für Sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.