Beschreibung der Leistung
Wenn sich im Rahmen Ihres Pflegeverhältnisses die Lebensumstände in der Herkunftsfamilie nicht verbessern, kann der junge Mensch auf Dauer bei Ihnen verbleiben. Hierbei haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das zuständige Jugendamt oder den zuständigen Pflegekinderdienst.
Wenn die leiblichen Eltern dem nicht zustimmen und eine Rückkehr des jungen Menschen dem Kindeswohl widerspricht, kann das Familiengericht unter weiteren bestimmten Voraussetzungen den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen.
Ihr zuständiges Jugendamt oder der zuständige Pflegekinderdienst kann den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.
Sie selbst können ebenfalls einen Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.