Beschreibung der Leistung
Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet. Hierbei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr unterschieden.
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind Verstöße beim Parken und Halten von Fahrzeugen.
- Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Je nach Schwere Ihres Verstoßes wird ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld gegen Sie festgesetzt.
Bei einem Verwarnungsgeld mit Anhörung handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bei dem die Behörde ein entsprechendes Verwarnungsgeld gegen aussprechen kann. Ein Verwarnungsgeld kann zwischen 5,00 EUR und 55,00 EUR festgesetzt werden und beinhaltet keine Verwaltungskosten. Der Zweck der Verwarnung ist eine schnelle Erledigung des Verfahrens.