Beschreibung der Leistung
Werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im ruhenden und fließenden Verkehr von den zuständigen Behörden festgestellt, wird in der Regel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Es wird zwischen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden - und fließenden Verkehr unterschieden.
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind Verstöße beim Parken und Halten von Fahrzeugen.
Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Je nach Schwere der Verstöße wird ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld festgesetzt.
Bei einem Verwarnungsgeld mit Anhörung handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bei dem die Behörde ein entsprechendes Verwarnungsgeld aussprechen kann. Ein Verwarnungsgeld ist zwischen 5 € und 55 € festzusetzen und beinhaltet keine Verwaltungskosten. Als Fahrzeughalter kann man innerhalb von einer Woche eine Stellungnahme einreichen.
Der Zweck der Verwarnung ist eine rasche und schnelle Erledigung des Verfahrens.