Beschreibung der Leistung
Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht fristgerecht Einspruch einlegen. Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße beziehungsweise der Dauer des angeordneten Fahrverbots nicht mehr möglich. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann grundsätzlich auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.
Wenn eine Forderung aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegen Sie besteht und Sie die Forderung nicht fristgerecht beglichen, wird eine Mahnung an Sie verschickt.
Wenn Sie die Forderung auch nach Erhalt der Mahnung nicht begleichen, müssen Sie damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Kontopfändung gegen Sie eingeleitet werden. In der der Freien Hansestadt Hamburg ist die Kasse.Hamburg zentrale Vollstreckungsbehörde.
Das Gericht kann auch anordnen, dass Sie in Erzwingungshaft genommen werden. Diese ist keine Strafe für die Ordnungswidrigkeit, sondern ein Druckmittel, falls Sie die Geldbuße nicht zahlen und keinen nachvollziehbaren Grund dafür nennen. Ziel der Erzwingungshaft ist es, Sie zur Zahlung zu bewegen.