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M 6

Auskunft über Zahlungsverzugsmaßnahmen bei Verwarnungs- oder Bußgeldbescheiden erhalten

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Sie finden in dieser Beschreibung Informationen über die Maßnahmen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Verwarnungs- und Bußgeldern.

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Beschreibung der Leistung

Wird eine Forderung aus einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid nicht fristgerecht beglichen, wird eine  Mahnung  an die zahlungspflichtige Person verschickt. 

Wird der Zahlungspflicht auch nach Erhalt der Mahnung nicht innerhalb von einer Woche nachgekommen, ist mit  Vollstreckungsmaßnahmen  (zum Beispiel: Kontopfändung) zu rechnen.
 
Auch kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen. 
Die Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und die betroffene Person nicht erklären kann, warum sie nicht zahlen kann.

Zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen wird der Fall an die Kasse.Hamburg als zentrale Vollstreckungsbehörde der Freien Hansestadt Hamburg abgegeben.
 
Informationen zur Rechtskraft:

  • Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch (§ 67 OWiG) eingelegt wird.
  • Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist eine Änderung der Höhe der Geldbuße bzw. der Dauer des angeordneten Fahrverbots grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann grundsätzlich auch nicht mehr aufgehoben oder ein Fahrverbot nachträglich in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Forderung aus rechtskräftigem Bußgeldbescheid wurde nicht gezahlt.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Zahlungserleichterungen können mit folgendem Antrag eingereicht werden

Informationsportal der Bußgeldstelle Hamburg

Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer



Bemerkung:

Mahnung

Die Zahlungsinformationen finden Sie auf Ihrem Schreiben.

Verfahrensablauf

Mahnung:
Ist nach circa 28 Tagen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides keine fristgerechten Zahlung eingegangen oder wurde kein Einspruch eingelegt, wird ein Mahnschreiben erstellt und versendet.

Vollstreckungsverfahren:
Ist eine Mahnung erfolglos wird circa 28 Tage nach Zustellung dieser ein Vollstreckungsverfahren bei der Kasse.Hamburg eingeleitet.

Dauer

keine

Gebühren

Kostenart: variabel



Mahnung:

Die Kosten einer Mahnung setzen sich aus der Geldbuße im Bescheid, den Gebühren und den Mahngebühren zusammen.

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % der Höhe der Geldbuße und betragen mindestens 25 € und höchstens 7.500 €. Zusätzlich werden in den Gebühren noch Auslagen berechnet.

Die Mahngebühren betragen 3 €.



Vollstreckung:

Die Vollstreckungsgebühren können in der Aufstellung der Kasse.Hamburg entnommen werden. (mehr Details siehe Link)

Vollstreckungsinformationen der Kasse.Hamburg

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2024