Voraussetzungen
Sie haben anlässlich eines Todesfalls Geld, Sachwerte oder andere Vermögensgegenstände vom Erblasser erworben.
Benötigte Unterlagen
Geben Sie in Ihrer Anzeige folgendes an:
1. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Identifikationsnummer, Beruf, Anschrift des Erblassers,
2. Vorname, Familienname, Identifikationsnummer und Anschrift des Erwerbers (Erbe, Vermächtnisnehmer),
3. Todestag und Sterbeort des Erblassers,
4. Gegenstand und Wert des Erwerbs,
5. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis,
6. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser wie Verwandtschaft oder Schwägerschaft
7. frühere Zuwendungen des Erblassers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Zu Beachten
- Die Erbschaftsteuer entsteht regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.
- Sie müssen eine Anzeige für Ihren Erwerb abgeben, auch wenn der Erblasser nicht in Deutschland gewohnt hat oder Sie nur ausländisches Vermögen erhalten haben.
- Sie müssen eine Anzeige für Ihren Erwerb abgeben, auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Wert des erworbenen Vermögens Ihren persönlichen Freibetrag nicht übersteigt.
- Wenn der Erblasser in einem anderen Bundesland gewohnt hat, können Sie die zuständige Stelle über das Programm zur Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ermitteln.
- Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Ausland gewohnt hat, können Sie die zuständige Stelle über Ihre eigene Anschrift ermitteln.
Fristen
Zeigen Sie Ihren Vermögenserwerb innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie davon erfahren haben, bei der zuständigen Stelle an.