Hamburg.deHamburg ServiceAnzeige Wechsel der vertretungsberechtigten...Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Anzeige Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen

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Sie betreiben als juristische Person ein Gewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.

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Beschreibung der Leistung

Sie können die Vertretungsberechtigten eines Unternehmens aus dem Handelsregister ersehen. Die Einsicht können Sie kostenlos über die Internetseite des Handelsregisters vornehmen und über diese Website auch Handelsregisterauszüge abrufen.
Wechsel der Vertretungsberechtigten müssen über einen Notar elektronisch zum Handelsregister angemeldet werden.
Handelsregisterauszüge können Sie auch schriftlich unter Angabe der Registernummer beim Amtsgericht Hamburg, Handelsregister anfordern.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Keine (für Einsichtnahmen)
  • Notarielle Anmeldung (für Anzeige von Wechsel der vertretungsberechtigten Person)

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Handelsregistereintragungen können online auf der Internetseite des Handelsregisters   eingesehen werden. Änderungen von vertretungsberechtigten Personen müssen elektronisch in notariell beglaubigter Form zum Handelsregister angemeldet werden.  

Dauer


  • Keine (Einsichtnahmen/Auszüge)

  • Ansonsten richtet sich die Bearbeitungszeit nach der Qualität der Anträge und dem Geschäftsanfall

Gebühren


  • Keine (für Einsichtnahmen)

  • 10 Euro (einfache Auszüge)

  • 20 Euro (beglaubigte Auszüge) bei Anmeldungen von Vertreterwechseln

  • Notargebühren

  • Gebühren und Auslagen nach der Handelsregistergebührenverordnung

Rechtsgrundlage

§ 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

www.gesetze-im-internet.de/gewo/__150.html

§ 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)

www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html

§ 53 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__53.html

§ 107 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__107.html

§ 143 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__143.html

§ 161 II Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html

§ 39 GmbH-Gesetz (GmbHG)

www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html

§ 81 Aktiengesetz (AktG)

www.gesetze-im-internet.de/aktg/__81.html

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Letzte Aktualisierung: 04.12.2024