Beschreibung der Leistung
Ausländische, minderjährige, ledige Kinder können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten, wenn das Kind mit einem Familienangehörigen in Deutschland leben soll. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.