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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu einer ausländischen Person beantragen

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Wenn Sie zu Ihrem/Ihrer ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bereits aus dem Ausland nach Deutschland verzogen ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein gültiges Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die ausländische Person in Deutschland, zu der Sie zuziehen möchten, besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.    
  • Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie können einfache Sprachkenntnisse nachweisen, soweit erforderlich.
  • Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin verfügt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für sie als Familie zu sorgen.
  • Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin hat eine Wohnung in Deutschland (gemietet oder Wohneigentum), die ausreichend Platz für sie als Familie bietet.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Aufenthaltstitel der Person, zu welcher der Nachzug erfolgen soll
  • Bei dem Familiennachzug zum Ehegatten:
    • internationale Heiratsurkunde als amtlich beglaubigt Kopie oder
    • Heiratsurkunde in Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopie oder
    • von der Deutschen Auslandsvertretung auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüfte Heiratsurkunde in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
  • Bei Familiennachzug zum Lebenspartner beziehungsweise zur Lebenspartnerin: Partnerschaftsurkunde
  • Gegebenenfalls Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 Zertifikat)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung
  • Nachweis über die Wohnverhältnisse (zum Beispiel Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angaben zu Quadratmeterzahl des Wohnraums )

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine. 

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. 
  • Sie erscheinen zu dem Termin und reichen Ihren Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die zuständige Stelle eine externe Stelle mit der Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte).
  • Sie werden informiert wenn Ihre eAT-Karte abholbereit ist. Sie müssen die eAT-Karte persönlich abholen.

Dauer

6 - 8 Wochen

Gebühren

100,00 EUR



Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 29 Aufenthaltsgesetz

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html

§ 30 Aufenthaltsgesetz

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Familiennachzug Ehefrau Ehemann

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024