Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person zu Ihrem ausländischen, minderjährigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.
Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person zu Ihrem ausländischen, minderjährigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Es gibt keine Besonderheiten.
Keine.
6 - 8 Wochen
100,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Widerspruch
§ 36 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html
Suchwörter: Familiennachzug
Letzte Aktualisierung: 14.09.2024