Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Stelle schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, müssen Sie die störfallrelevante Errichtung des Betriebsbereichs nicht gesondert anzeigen.