Hamburg.deHamburg ServiceStörfallrelevante Errichtung eines...Behörde für Umwelt, Klima, Energie und...

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.
Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Stelle schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, müssen Sie die störfallrelevante Errichtung des Betriebsbereichs nicht gesondert anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
    • Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
    • eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
    • Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
    • ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
    • Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
    • Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
      • Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
      • benachbarten Betriebsbereichen
      • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
      • Bereichen und Entwicklungen:
        • von denen ein Störfall ausgehen könnte
        • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
        • bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können

Zu Beachten

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Stelle einreichen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Stelle schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Stelle über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 7 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: 12. Bundesimmissionsschutzverordnung Störfallverordnung 12. BImSchV Domino-Effekt

Letzte Aktualisierung: 15.07.2025