Voraussetzungen
Um in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden zu können, müssen Sie neben der erforderlichen Antragstellung auch wahlberechtigt sein.
Dies sind Sie, wen Sie zu den jeweiligen Wahlterminen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Europawahl
- Sie besitzen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt,
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU,
- Ihnen wurde das Wahlrecht nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bundestagswahl
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben seit mindestens seit 3 Monaten Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Ihnen wurde das Wahlrecht nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bürgerschaftswahl
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie halten sich seit mindestens 3 Monaten gewöhnlich in Hamburg auf.
- Ihnen wurde das Wahlrecht nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bezirksversammlungswahl
- Sie besitzen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
- Ihnen wurde das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Das Antragsformular für Personen ohne festen Wohnsitz erhalten Sie in den Wahldienststellen der Bezirke und rechtzeitig vor der Wahl auch an öffentlichen Hilfs- und Übernachtungseinrichtungen und Wohnunterkünften.
Zu Beachten
Fristen
Die Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis kann ab dem Tag der Wahldienststellenöffnung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.