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HU4- Umweltuntersuchungen

Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im Auftrag der Behörden oder zur eigenen Kontrolle Untersuchungen durchführen möchten, müssen Sie eine Zulassung (Notifizierung) beantragen. Diese Zulassung können Sie für die Untersuchung von Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
Diese Zulassung berechtigt Sie nicht zur Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Firmensitz in Hamburg.
Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:

  • Das Bundesland, in dem Ihr Firmensitz liegt, bietet keine entsprechende Notifizierung an.

Sofern Ihr Firmensitz im europäischen Ausland liegt:

  • Sie planen in Hamburg tätig zu werden.

 
Sie erfüllen die Anforderungen

  • an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
  • an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle sowie
  • an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle

Benötigte Unterlagen

Vollständiger Antrag
Akkreditierungsurkunde und Anlagen,
Handelsregister-Auszug,
Versicherungsnachweis,
Verpflichtungserklärung,
Führungszeugnis der Labor-Leiterin oder des Labor-Leiters
Liste der internen und externen Probenehmerinnen und Probennehmer

Zu Beachten

Als Wasseruntersuchungsstelle umfassen Ihre Aufgaben die folgenden Teilbereiche:
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gas-Chromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

Fristen

Sie benötigen die Bekanntgabe als Wasseruntersuchungsstelle bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf „Zulassung zur Wasseruntersuchungsstelle“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie werden von der zuständigen Stelle über das Internetportal des Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als Wasseruntersuchungsstelle bekannt gegeben. Ihre Notifizierung gilt in allen Bundesländern.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Monate, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.

Gebühren

Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche. Sie liegt zwischen 325,00 und 3000,00 Euro.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 58 Abs 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html



§§ 16 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16



§ 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HambAbwG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHApP17a



Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015rahmen



Fachmodul Wasser (zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich)

https://www.lawa.de/documents/fachmodul_wasser_18_1619787992.10

Adresse und Kontakt

HU4- Umweltuntersuchungen

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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Suchwörter: Notifizierung Notifizierungsverfahren ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige ZWVO

Letzte Aktualisierung: 13.01.2025