Beschreibung der Leistung
In einem Gerichtsverfahren, das wichtige Entscheidungen für das weitere Leben eines Kindes betrifft, bestellt das Gericht einen Verfahrensbeistand, wenn dies zur Wahrung der Interessen des Kindes notwendig ist.
Der Verfahrensbeistand sorgt in Familiensachen dafür, dass der Wille des Kindes im Verfahren berücksichtigt wird. Er erklärt dem Kind, wie das Gerichtsverfahren abläuft, und vermittelt ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichts. Typische Fälle, in denen ein Verfahrensbeistand eingesetzt wird, sind:
- Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge
- Verfahren zur Festlegung des Umgangsrechts, zum Beispiel für einen Elternteil oder Dritte wie Großeltern
- Verfahren, die eine Trennung des Kindes von seiner bisherigen Bezugsperson zum Thema haben
- Verfahren über die Herausgabe des Kindes oder bei wesentlicher Beschränkung des Umgangsrechts
- Verfahren zur Genehmigung der Unterbringung eines minderjährigen Kindes
Der Verfahrensbeistand ist ausschließlich Beistand des Kindes und hat keine rechtlichen Befugnisse zur gesetzlichen Vertretung. Er oder sie kann jedoch im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen.