Finanzamt Hamburg-Harburg

Steuerklasse Änderung nach Tod der Partnerin oder Partners beantragen

Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner ist verstorben? Wie Sie Ihre Steuerklasse ändern lassen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihre Ehe- oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise -partner verstirbt, ändert sich Ihre Steuerklasse automatisch. Sie können auch in eine für Sie ungünstigere Steuerklasse (zum Beispiel Steuerklasse I) eingestuft werden.



Ab dem ersten Tag des Monats nach dem Tod werden Sie in die Steuerklasse III eingestuft. Die automatische Einstufung in die Steuerklasse III erfolgt nicht, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauerhaft getrennt gelebt haben.



Im gesamten darauffolgenden Jahr bleiben Sie in der Steuerklasse III.


Ab 2. Kalenderjahr nach dem Todesfall werden Sie automatisch in die Steuerklasse I eingestuft.



Wenn Sie ein Kind allein erziehen und Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, kann die Steuerklasse II für Sie finanziell günstiger sein. Sie können die Steuerklasse II beantragen. Dann wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie werden automatisch in Steuerklasse III eingestuft, wenn Sie und Ihre verstorbene Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner im Zeitpunkt haben dauerhaft getrennt gelebt.



Wenn Sie ein Kind allein erziehen und Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, können Sie die Einstufung in Steuerklasse II beantragen.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie die Einstufung in die Steuerklasse II beantragen möchten:

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Zur automatischen Einstufung in die Steuerklasse III und später in die Steuerklasse I benötigen Sie keine Unterlagen.

Zu Beachten

  • Als Hamburger Bürgerin oder Bürger können Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden, wenn Sie Fragen zu ELStAM-Angelegenheiten haben.
  • Wenn Sie Fragen zu Personenstandsdaten im Melderegister haben oder diese ändern lassen möchten (beispielsweise bei Tod, Heirat oder Geburt), wenden Sie sich an die Bezirksämter.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie werden automatisch von der zuständigen Stelle in die Steuerklasse III und später in die Steuerklasse II eingestuft.



Sie können unter Umständen die Einstufung in die Steuerklasse II beantragen.

  • Sie finden das Antragsformular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)". (siehe Links)
  • Sie wählen das passende Antragsformular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage "Kinder" für das jeweilige Jahr aus.
  • Sie füllen den Antrag aus und senden ihn unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Änderungen werden kurzfristig berücksichtigt. 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Wenn Ihr Antrag auf Einstufung in die Steuerklasse II abgelehnt wird: Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Harburg

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach 90 03 52, 21043 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Behinderteneingang rechts neben dem Haupteingang. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026