Hamburg.deHamburg ServiceBaulast Löschung beantragen

Baulast Löschung beantragen

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Sie möchten eine Baulast aus dem Baulastenverzeichnis löschen lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Baulasten sind Vorgaben die Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes einhalten müssen. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es besteht kein öffentliches Interesse mehr an der Erhaltung der Baulast.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Löschung der Baulast ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.
  • Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Gebühren

66,84 EUR - 1.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024