Finanzamt Hamburg-Altona

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Sie benötigen Ihre aktuellen Daten zum elektronischen Lohnsteuerabzug? Wie Sie sie einsehen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) finden Sie in Ihrer Lohnabrechnung.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.


Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers einsehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es sind ELStAM-Daten für Sie gespeichert.
    • ELStAM werden für Sie gespeichert, wenn Sie Lohnsteuer über einen Arbeitgeber oder eine Dienststelle zahlen. Dazu gehören Sie als:
      • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in privaten Unternehmen,
      • Angestellte oder Angestellter im öffentlichen Dienst,
      • Verbeamtete im öffentlichen Dienst mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen oder
      • Rentnerin oder Rentner, deren Versorgungsbezüge Lohnsteuer unterliegen.
  • Nicht betroffen sind Sie als Selbständige, Freiberufler oder Personen ohne lohnsteuerpflichtige Einnahmen.
  • Wenn Sie Ihre ELStAM-Daten online über "Mein ELSTER" abrufen möchten, benötigen Sie eine Registrierung und ein persönliches Benutzerkonto bei "Mein ELSTER".

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie Ihre ELStAM-Daten schriftlich oder persönlich beantragen:

  • Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuersteuerabzugsmerkmalen" mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen



Sie müssen keine Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie können Ihre ELStAM-Daten über Ihre Lohnabrechnung einsehen.
  • Sie können Ihre ELStAM-Daten und Informationen über arbeitgeberseitige Abrufe der letzten 2 Jahre online über "Mein ELSTER" abrufen.
    • Sie öffnen "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Sie loggen sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Sie klicken im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen den Menüpunkt "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
    • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt.
    • Wenn Sie den Menüpunkt "Nächste Seite" auswählen, können Sie das elektronische Formular absenden.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.
  • Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
    • Sie gehen auf die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
    • Sie laden dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" herunter und füllen Sie es aus.
    • Sie drucken das ausgefüllte PDF-Formular aus, unterschreiben es und senden es an die zuständige Stelle.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM-Daten).

Dauer



Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

Gebühren



Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf



Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 39e Einkommensteuergesetz (EStG)

www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html



§ 139b Abgabenordnung (AO)

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Altona

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach 50 04 71, 22704 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 08.06.2026