Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Ehe im deutschen Rechtsbereich begründen möchten, müssen Sie standesamtlich die Ehe miteinander schließen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Eheschließung müssen Sie zuvor bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.
In Hamburg können Sie auch an ausgewählten Samstagen im Standesamt oder außerhalb des Standesamtes heiraten. Mit Ausnahme der Bezirke Wandsbek und Bergedorf bieten die Hamburger Standesämter Samstagstermine an. Erkundigen Sie sich bei dem Standesamt Ihrer Wahl, ob an dem von Ihnen gewünschten Samstag Termine angeboten werden.
Eine Anmeldung hierfür ist erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich.