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Engagement-Karte beantragen

Wenn Sie sich in freiwillig engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Engagement-Karte als Anerkennung Ihrer Leistung erhalten und bei teilnehmenden Partnern Vergünstigungen wahrnehmen.

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Beschreibung der Leistung

Mit der Engagement-Karte würdigt die Stadt Hamburg Ihr freiwilliges Engagement (Ehrenamt) für das Gemeinwohl. Die Engagement-Karte ist ein sichtbares Zeichen Ihrer Anerkennung und Wertschätzung. Zudem können Sie die Engagement-Karte bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partnerinnen und Partnern innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg einlösen und Vergünstigungen erhalten. Sie müssen die Engagement-Karte bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Engagement-Karte wird Ihnen in der Regel befristet erteilt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • In Einzelfällen kann die Engagement-Karte bereits ab dem 15. Lebensjahr erteilt werden. Prüfen Sie hierzu die Informationen zur Jugendleiter/in-Card (Juleica)
  • Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr freiwillig und haben die Absicht, Ihr freiwilliges Engagement fortzusetzen.
  • Ihr Engagement ist gemeinwohlorientiert.
  • Ihr Engagement erfolgt ohne Bezahlung.
    • Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, welche die Steuerfreibeträge des § 3
      Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen.
  • Sie erbringen Ihr freiwilliges Engagement mindestens 2 Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr. Dabei kann Ihr Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden.
  • Sie wohnen in Hamburg und/oder üben Ihr freiwilliges Engagement in Hamburg aus.
    • In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
  • Sie üben Ihr freiwilliges Engagement in einer der folgenden Organisationen aus:
    • Verein oder Institution, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist
    • Mitgliedsorganisation in einem Wohlfahrtsverband
    • Körperschaft oder Stiftung des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen
    • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft und deren Einrichtungen
  • Die Organisation, bei der Sie sich engagieren, bestätigt Ihr angegebenes Engagement.

Benötigte Unterlagen

Beim digitalen Antrag: keine
Beim analogen Antrag: schriftliche Bestätigung der Organisation

Zu Beachten

  • Die Engagement-Karte wird befristet erteilt und kann beliebig oft verlängert beziehungsweise widerbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie seit 20 Jahren ohne Unterbrechung freiwillig aktiv sind und weiterhin engagiert bleiben möchten, können Sie eine unbefristete Engagement-Karte erhalten.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Engagement-Karte.
  • Sie können Ihre Engagement-Karte ist nicht auf eine andere Person übertragen.
  • Die Engagement-Karte ist nur in der Freien und Hansestadt Hamburg gültig.
  • Sie können die Engagement-Karte nur in Zusammenhang mit Ihrem Personalausweis nutzen.
  • Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.

Fristen

Gültigkeit: 2 Jahre.

Bei nachweislich 20 Jahren bis heute durchgehendem Engagement mit der Absicht, es fortzuführen: unbefristet. 

Verfahrensablauf

  • Sie gehen auf die Webseite der doin‘ good gGmbH und füllen das dort hinterlegte Online-Antragsformular. Alternativ laden Sie das im Download-Bereich bereitgestellte Formular runter, drucken es aus und füllen es aus.
  • Sie senden Ihren Antrag an die doin‘ good gGmbH.
  • Die doin‘ good gGmbH prüft auf Grundlage Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf eine Engagement-Karte.
  • Die doin‘ good gGmbH fordert Sie auf, Ihr Engagement durch Bestätigung Ihrer Organisation nachzuweisen.
  • Ihre Organisation bestätigt Ihr Engagement.
  • Die doin‘ good gGmbH sendet Ihnen Ihre Engagement-Karte postalisch zu.

Dauer

in der Regel 2-3 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

nicht möglich

Rechtsgrundlage

Keine

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 17.04.2025