Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- In Einzelfällen kann die Engagement-Karte bereits ab dem 15. Lebensjahr erteilt werden. Prüfen Sie hierzu die Informationen zur Jugendleiter/in-Card (Juleica)
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr freiwillig und haben die Absicht, Ihr freiwilliges Engagement fortzusetzen.
- Ihr Engagement ist gemeinwohlorientiert.
- Ihr Engagement erfolgt ohne Bezahlung.
- Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, welche die Steuerfreibeträge des § 3
Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen.
- Sie erbringen Ihr freiwilliges Engagement mindestens 2 Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr. Dabei kann Ihr Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden.
- Sie wohnen in Hamburg und/oder üben Ihr freiwilliges Engagement in Hamburg aus.
- In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
- Sie üben Ihr freiwilliges Engagement in einer der folgenden Organisationen aus:
- Verein oder Institution, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist
- Mitgliedsorganisation in einem Wohlfahrtsverband
- Körperschaft oder Stiftung des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft und deren Einrichtungen
- Die Organisation, bei der Sie sich engagieren, bestätigt Ihr angegebenes Engagement.
Benötigte Unterlagen
Beim digitalen Antrag: keine
Beim analogen Antrag: schriftliche Bestätigung der Organisation
Zu Beachten
- Die Engagement-Karte wird befristet erteilt und kann beliebig oft verlängert beziehungsweise widerbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie seit 20 Jahren ohne Unterbrechung freiwillig aktiv sind und weiterhin engagiert bleiben möchten, können Sie eine unbefristete Engagement-Karte erhalten.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Engagement-Karte.
- Sie können Ihre Engagement-Karte ist nicht auf eine andere Person übertragen.
- Die Engagement-Karte ist nur in der Freien und Hansestadt Hamburg gültig.
- Sie können die Engagement-Karte nur in Zusammenhang mit Ihrem Personalausweis nutzen.
- Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.
Fristen
Gültigkeit: 2 Jahre.
Bei nachweislich 20 Jahren bis heute durchgehendem Engagement mit der Absicht, es fortzuführen: unbefristet.