Voraussetzungen
- Sie haben eine Zweitwohnung in Hamburg inne.
Für Zweitwohnungen, die Sie aus beruflichen Gründen innehaben, werden Sie von der Zweitwohnungsteuer befreit, wenn Sie
- verheiratet sind oder
- sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden,
- nicht dauernd getrennt leben und
- der gemeinsame Hauptwohnsitz außerhalb von Hamburg liegt.
Benötigte Unterlagen
Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer:
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular (oder authentifizierte Übermittlung per ELSTER)
- Nachweis über die Miethöhe (Nettokaltmiete)
Abmeldung von der Zweitwohnungsteuer:
- Aufgabenachweis mit der Angabe des tatsächlichen Zeitpunkts der Beendigung des Mietverhältnisses (beispielsweise eine Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters, ein Abnahme- oder Übernahme-Protokoll der Wohnungsrückgabe).
- Bei Wohnungseigentum: Nachweis der Vermietung, Überlassung oder Veräußerung.
- Bei Ummeldung der bisherigen Zweitwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung: Meldebescheinigung
Zu Beachten
Sofern Sie eine Zweitwohnung in Hamburg innehaben, d.h. in dieser gemeldet sind oder gemeldet sein müssten, müssen Sie eine Zweitwohnungsteuererklärung abgeben.
Bei Mietverhältnissen geben Sie als Mieterin oder Mieter die Zweitwohnungsteuererklärung ab.
Als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie die Zweitwohnung- steuererklärung nicht abgeben. Sie sind jedoch auskunftspflichtig, wenn die zuständige Stelle auf Sie zukommt.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 Prozent der Nettokaltmiete.
Sofern Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Zweitwohnung sind, diese selbst nutzen oder Angehörigen oder Ihren Arbeitnehmern überlassen und hierfür keine üblichen Mietzahlungen erfolgen, wird die vergleichbare Nettokaltmiete anhand des jeweils gültigen Hamburger Mietenspiegels ermittelt.
Die Fälligkeiten zu den quartalsweisen Zahlungen werden Ihnen mit dem Zweitwohnungsteuerbescheid mitgeteilt. Sie können auch am SEPA- Lastschriftverfahren teilnehmen.
Fristen
Reichen Sie die Zweitwohnungsteuererklärung bis zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres ein. Wenn Sie sich zum 1. Mai oder später im Jahr mit Ihrer Zweitwohnung in Hamburg anmelden, müssen Sie die Zweitwohnungsteuererklärung bis zum darauffolgenden Monatsletzten einreichen.
Zahlen Sie je ein Viertel des Jahresbetrages der Steuer zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.