Beschreibung der Leistung
Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird immer befristet erteilt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie können bei der zuständigen Stelle eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Die Anerkennung kann auf Ihren Antrag hin zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.