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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Zulassung als fachkundige Person für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen beantragen

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Wenn Sie als fachkundige Person Untersuchungen von Abwasservorbehandlungsanlagen durchführen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Eine Abwasservorbehandlungsanlage ist eine Anlage, die Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt behandelt. Wenn Sie als fachkundige Person Abwasservorbehandlungsanlagen untersuchen möchten, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Vorgaben entsprechen, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Sie müssen die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erst wenn Ihnen die Zulassung vorliegt, dürfen Sie mit der Durchführung von Überprüfungen beginnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Abwassertechnik gearbeitet
  • Sie haben ein abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung abgeschlossen oder einen als gleichwertig anerkannter Abschluss oder in Ausnahmefällen eine fachbezogene Berufsausbildung in Verbindung mit einer langjährigen Berufserfahrung.
  • Sie sind unabhängig (es besteht kein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Prüftätigkeit und einer anderen von Ihnen angebotenen Leistung)
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abwassertechnik
  • Nachweis Ihrer Fachkunde
  • Gegebenenfalls: Zulassung in einem anderen Bundesland
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine. Die Zulassung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit Prüftätigkeiten beginnen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten die Entscheidung der zuständigen Stelle mit einem schriftlichen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen

Gebühren

476,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

 § 15 (6) Hamburgisches Abwassergesetz

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV2P15

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024