Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Entnahme von Wasser erfolgt durch Pump- oder Schöpfvorrichtungen. Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Ihnen bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Erlaubnisänderung ist bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:
- Art der Entnahme
- Menge und Dauer der Entnahme
- Zweck der Entnahme
Die Erlaubnis legt Art und Maß Ihrer Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen, die Sie erfüllen müssen. Eine Erlaubnis kann von der zuständigen Stelle widerrufen werden.