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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erlaubnisänderung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

Sie haben die Erlaubnis, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen und möchten Ihr Vorhaben verändern? Dann müssen Sie eine Erlaubnisänderung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Entnahme von Wasser erfolgt durch Pump- oder Schöpfvorrichtungen. Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Möchten Sie ein Vorhaben, für das Ihnen bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

Eine Erlaubnisänderung ist bei folgenden Änderungen des Vorhabens nötig:

  • Art der Entnahme
  • Menge und Dauer der Entnahme
  • Zweck der Entnahme

Die Erlaubnis legt Art und Maß Ihrer Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Nebenbestimmungen versehen, die Sie erfüllen müssen. Eine Erlaubnis kann von der zuständigen Stelle widerrufen werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für Ihr Vorhaben vor.
  • Das Gewässer und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet oder geschädigt.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Stelle können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. In der Regel handelt es sich um folgende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:

  • Vollmacht für Antragsteller beziehungsweise Antragstellerin (wenn nicht Erlaubnisinhaber beziehungsweise Erlaubnisinhaberin)
  • Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen
  • Lageplan (M 1:5.000)
  • Bauwerkspläne der Entnahmestellen
  • Längsschnitte/ Querschnitte
  • Technisches Datenblatt der Pumpe
  • Leitungsplan (inklusive Entnahmestellen und Wasserführung)
  • Verfahrensfließbild (RI-Fließbild nach DIN EN ISO 10628)

Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig, bevor Sie die Entnahme verändern.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten einen Änderungsbescheid zu Ihrer Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.

Dauer

Bis zu drei Monate

Gebühren

Für die Entnahme von Wasser fällt eine Gebühr nach Oberflächengewässergebührenordnung (OGewGebO) an.



Falls ein Antrag gestellt wird und es zu keiner Entnahme kommt fällt eine Verwaltungsgebühr nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an, die sich nach dem Aufwand für die Bearbeitung richtet.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html

§ 9 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html

§ 13 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__13.html

§ 18 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__18.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz

Letzte Aktualisierung: 24.04.2025