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Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen

Wenn Sie in der DDR einen staatlich anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss abgeschlossen haben, ist dieser den Abschlüssen in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt. Durch einen Antrag können Sie sich die Gleichwertigkeit bescheinigen lassen.

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Beschreibung der Leistung

In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.

Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde. 
Die zuständigen Behörde in den neuen Bundesländer sind nachfolgend aufgelistet und weitere Informationen dazu können Sie in den Links einsehen. 

  • Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
  • Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
  • Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Berlin

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben:
 

  • einen zivilen Abschluss einer Hochschule der ehemaligen DDR,
  • einen zivilen Abschluss einer Fach-, Ingenieurschule oder eines Institutes der ehemaligen DDR,
  • einen sozialpädagogischen Fachschulabschluss im Erzieherbereich der ehemaligen DDR,
  • eine Hochschulzugangsberechtigung der ehemaligen DDR,
  • eine Lehrbefähigung der ehemaligen DDR,
  • einen Abschluss eines Instituts zur Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen der ehemaligen DDR oder
  • einen Abschluss einer militärischen Fachschule der ehemaligen DDR.

Benötigte Unterlagen

Die abgebildete Auflistung gilt nur als Richtwert. Es wird empfohlen das Sie sich mit der zuständigen Behörde in dem neuen Bundesland im Vorhinein austauschen.

  • formloser Antrag,
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses,
  • Nachweis für Namensänderung zum Abschlusszeugnis (insofern erfolgt)

Zusätzliche spezielle Unterlagen bei:

  • Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR:
    • amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde
  • Ingenieur- und Fachschulabschlüssen der ehemaligen DDR:
    • amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde
    • eine eigenhändig unterschriebene Darstellung des beruflichen Werdegangs nach Abschluss des Studiums mit Angabe der Studienform und -dauer
    • amtlich beglaubigter Nachweis der mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums, dies können beispielsweise der Sozialversicherungs-Ausweis der ehemaligen DDR, Arbeitsverträge oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Arbeitsinhalte hervorgehen, sein.
  • Sozialpädagogische Fachschulabschlüsse im Erzieherbereich der ehemaligen DDR:
    • speziell Krippenerzieherinnen und Krippenerzieher: amtlich beglaubigte Kopie der staatlichen Anerkennung des Zeugnisses
    • wenn vorhanden: Nachweis einer Anpassungsqualifizierung an einer Volkshochschule in Mecklenburg-Vorpommern (für Anerkennung des vollständigen Abschlusses).
  • Militärische Fachschulabschlüsse der ehemaligen DDR:
    • Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Zusatzausbildung nach Anlage XI des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 in der Fassung vom 09.03.2001 über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (militärische Fachschulabschlüsse)

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen formlosen Antrag mit den nötigen Nachweisen. Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie bei der zuständigen Behörde einreichen.
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und falls etwas fehlt, werden Sie gebeten, die fehlenden Nachweise nachzureichen. Nach der finalen Prüfung des Antrages wird ein Bescheid und in einigen Fällen eine Diplomurkunde erstellt und an Sie versendet. Gegebenenfalls wird ein Gebührenbescheid mit allen wichtigen Zahlungsinformationen im Nachgang an Sie versendet.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist bei der jeweils zuständigen Behörde des neuen Bundeslandes zu erfragen.

Gebühren

Die Kosten sind bei der jeweils zuständigen Behörde des neuen Bundeslandes zu erfragen.

Rechtsgrundlage

Artikel 37 (1) Einigungsvertrag (EinigVtr)

https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_37.html

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2025