Beschreibung der Leistung
In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.
Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde.
Die zuständigen Behörde in den neuen Bundesländer sind nachfolgend aufgelistet und weitere Informationen dazu können Sie in den Links einsehen.
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
- Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Berlin