Nord-Fahrzeug-Zulassung

Rotes Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten beantragen

Rote Kennzeichen werden an zuverlässige Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten (keine Selbsthilfewerkstätten) befristet ausgegeben.

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Beschreibung der Leistung

Rote Kennzeichen werden an zuverlässige Kraftfahrzeughändlern oder Kraftfahrzeugwerkstätten (keine Selbsthilfewerkstätten) befristet ausgegeben. Diese Rote Kennzeichen können für Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Der Betriebssitz ist Hamburg.
  • Das Handwerk bzw. das Gewerbe muss auch tatsächlich ausgeübt werden.
  • Die Stellplätze befinden sich in Hamburg.
  • Persönliches Erscheinen des Verantwortlichen ist wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen erforderlich.
  • Der Verantwortliche besitzt eine gültige Fahrerlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Handelsregisterauszug bei Unternehmen (nicht älter als 3 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- für Rote Kennzeichen (erhältlich bei der Kfz-Versicherung),
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde zu beantragen).
  • Stellplatznachweis über drei Stellplätze (z.B. Mietvertrag mit dem Grundeigentümer)
  • Terminbestätigung

Zu Beachten

  • Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Hamburg-Nord.
  • Für Überführungsfahrten ins Ausland sollte man sich in jedem Falle vorher über die Regelung im jeweiligen Land informieren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich für die Überführung ein Ausfuhrkennzeichen.

Fristen

Es gibt keine bestimmten Fristen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin (auch für die Abholung von Kennzeichen).
    • Auf unserer Internetseite wählen Sie die Kategorie "Rote Kennzeichen (nicht privat)"
    • Danach buchen Sie "Antrag rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV-Standort Nord mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Dauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

192-220 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Rechtsgrundlage

§ 41 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__41.html

Adresse und Kontakt

Nord-Fahrzeug-Zulassung

Mo-Fr 9-13 Uhr, nur mit Termin

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8:30-13:30 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Letzte Aktualisierung: 20.01.2026