Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Mindestalter: 21 Jahre
- Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (mindestens Klasse BE und dreijähriger Besitz der Klasse B)
- für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein Führerschein entsprechend der Voraussetzungen
- eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
- ein Lebenslauf
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
- ein erweitertes Führungszeugnis
- die Terminbestätigung
Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr zusätzlich:
- ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (Dauer: mindestens zwölf Monate)
Zu Beachten
Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist der Standort LBV-Mitte.
Fristen
Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert mindestens zwölf Monate.