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Fahrlehrer, Fahrlehrerlaubnis beantragen

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Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Die Fahrlehrerlaubnis berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern.
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Sie darf nur beruflich genutzt werden, wenn ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei einer Fahrschule oder eine eigene Fahrschulerlaubnis besteht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (mindestens Klasse BE und dreijähriger Besitz der Klasse B)
  • für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Führerschein entsprechend der Voraussetzungen
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • ein Lebenslauf
  • ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5.1 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ein Zeugnis des Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder das Abiturzeugnis
  • ein erweitertes Führungszeugnis
  • die Terminbestätigung

Bei Umschreibung einer Fahrlehrerlaubnis der Bundeswehr zusätzlich:

  • ein Nachweis über die Tätigkeit in der Kraftfahrausbildung der Bundeswehr während der letzten zwei Jahre (Dauer: mindestens zwölf Monate)

Zu Beachten

Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist   der Standort LBV-Mitte.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrlehrer & Fahrschulen
  • Danach wählen Sie:  Antrag Fahrlehrererlaubnis oder Abholung Fahrlehrererlaubnis(je nach Ihrem Anliegen).
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert mindestens zwölf Monate.

Gebühren

Die Gebühren betragen 44,50 EUR.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr Mitte

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

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Suchwörter: Fahrlehrer

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024