Beschreibung der Leistung
Wollen Sie als Fahrlehrer eine eigene Fahrschule gründen, müssen Sie dafür eine Fahrschulerlaubnis beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.
Wollen Sie als Fahrlehrer eine eigene Fahrschule gründen, müssen Sie dafür eine Fahrschulerlaubnis beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.
Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die mindestens 25 Jahre alt sind und einen fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang absolviert haben. Außerdem muss der Betriebssitz der Fahrschule in Hamburg liegen und Sie müssen mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet haben, um eine Fahrschulerlaubnis beantragen zu können.
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zum Termin:
Zuständig für Angelegenheiten, die Fahrlehrer und Fahrschulen betreffen, ist nur der Standort LBV-Mitte.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Fahrlehrer & Fahrschulen die Dienstleistung Antrag Fahrschulerlaubnis.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Die Beantragung einer Fahrschulerlaubnis kostet 102,60 EUR.
Der Besitz einer Fahrschulerlaubnis ist in § 17 Fahrlehrergesetz (FahrlG) vorgeschrieben.
Suchwörter: Fahrschule Fahrschule eröffnen
Letzte Aktualisierung: 09.10.2024