Beschreibung der Leistung
Der neue Führerschein wird grundsätzlich per Einwurfeinschreiben durch die Bundesdruckerei zugestellt. In Ausnahmefällen kann keine Zustellung erfolgen und der neue Führerschein muss gegen Abgabe des alten Führerscheins beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) abgeholt werden.
Eine grundsätzliche Abholung erfolgt bei ausländischen Führerscheinen.