Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Falls Ihnen eine Sperrfrist erteilt wurde, muss diese vor der Neuerteilung abgelaufen sein (Den Antrag können Sie bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen).
- Sie können nachweisen, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs befähigt und geeignet sind.
Die genauen Anforderungen für die Neuerteilung können im Einzelfall stark variieren, konkrete Voraussetzungen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin mitgeteilt.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepassmit aktueller Meldebestätigung
- aktuelles biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
- Terminbestätigung
- sofern vorhanden: dierechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
- falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Aktean den Landesbetrieb Verkehr nach Hamburg übersandt wurde
- falls Ihre ursprüngliche Führerscheinklasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T):
- Sehtest (zum Beispiel durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre
zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):
- Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV (Hausarzt bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
Zu Beachten
Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlichim Standort LBV-Mitte möglich.
Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.