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Fahrerlaubnis Mitte

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder die Führerscheinstelle entzogen wurde, sind Sie nicht mehr berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Sie können eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen, nachdem die gegebenenfalls gesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass Ihre Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Alle dafür notwendigen Schritte werden Ihnen bei einem Termin vor Ort mitgeteilt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Falls Ihnen eine Sperrfrist erteilt wurde, muss diese vor der Neuerteilung abgelaufen sein (Den Antrag können Sie bereits 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen).
  • Sie können nachweisen, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs befähigt und geeignet sind.

Die genauen Anforderungen für die Neuerteilung können im Einzelfall stark variieren, konkrete Voraussetzungen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin mitgeteilt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepassmit aktueller Meldebestätigung
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
  • Terminbestätigung
  • sofern vorhanden: dierechtskräftige gerichtliche Entscheidung (Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Aktean den Landesbetrieb Verkehr nach Hamburg übersandt wurde
  • falls Ihre ursprüngliche Führerscheinklasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T):

  • Sehtest (zum Beispiel durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre

zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):

  • Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV (Hausarzt bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum

Zu Beachten

Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlichim Standort LBV-Mitte möglich.
Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie die Internetseite des Landesbetrieb Verkehr zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin zur Beratung.
  • Der genaue Verfahrensablauf bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis variiert je nach Einzelfall und wird Ihnen bei Ihrem Termin vor Ort genauer erläutert. Eine persönliche Vorsprache ist daher zunächst zwingend erforderlich.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 6 Wochen.

Gebühren

Circa 235,00 EUR

Die konkrete Summe variiert im Einzelfall und kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

Adresse und Kontakt

Fahrerlaubnis Mitte

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

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Letzte Aktualisierung: 16.07.2025