Voraussetzungen
Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Bei einer Sperrfrist kann der Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 Millimeter)
- ein Führungszeugnis(Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
- die Terminbestätigung
- sofern vorhanden: die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung(Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
- falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: die Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Akte an den Landesbetrieb Verkehr übersandt wurde
zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T):
- ein Sehtest(z.B. durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, sofern die Klasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde
zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):
- ein Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV(Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, sofern die Klasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde
Zu Beachten
- Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlichim Standort LBV-Mitte möglich.
- Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.