Beschreibung der Leistung
Wenn eine erwachsene Person nicht auffindbar ist – zum Beispiel, weil sie den Kontakt abgebrochen hat oder aus anderen Gründen verschwunden ist – und wichtige Aufgaben rund um ihr Vermögen dringend erledigt werden müssen, können Sie eine Abwesenheitspflegschaft beantragen. Eine Abwesenheitspflegschaft kommt auch dann infrage, wenn die abwesende Person den Ort, an dem sie etwas regeln müsste, nicht rechtzeitig erreichen kann, zum Beispiel weil sie verreist ist.
Die Abwesenheitspflegerin oder der Abwesenheitspfleger übernimmt in diesem Fall für einen begrenzten Zeitraum die rechtliche Verantwortung für diese dringenden Vermögensangelegenheiten. Sie oder er trifft alle Entscheidungen, die notwendig sind, um das Vermögen der abwesenden Person zu schützen. Dazu gehört beispielsweise das Bezahlen von Rechnungen, das Kündigen einer Wohnung oder andere erforderliche Maßnahmen, damit kein finanzieller Schaden entsteht.