Beschreibung der Leistung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht, wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist, im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus. Mit Zustellung des Beschlusses an Sie, ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.