Beschreibung der Leistung
Im Rahmen der Personensorge für ein Kind haben die sorgeberechtigten Eltern oder andere Sorgeberechtigte, denen die Personensorge zusteht, ein Recht darauf, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Geraten sie bei einer Trennung oder Scheidung über den Aufenthaltsort des Kindes in Streit, können sie in der Sache eine gerichtliche Entscheidung beantragen.
Das Familiengericht kann in Sorgerechtsverfahren eine einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe treffen, wenn zum Schutz des Kindes ein sofortiges Einschreiten dringend erforderlich ist.
Dafür muss das Wohl des Kindes gefährdet sein. Zum Beispiel wenn Eltern ihr Sorgerecht missbrauchen oder die Kinder vernachlässigen.
Zudem muss der Gefahr nicht anders begegnet werden können.